diakonat


"Ihr seid bereits unterrichtet, daß es die Pflicht des Diakons ist, bei allen heiligen Handlungen und besonders bei der Ausspendung der heiligen Kommunion dem Priester beizustehen; daß er ferner die Herde Gottes zu besuchen, mit Rat und Trost jedem und namentlich den Armen zu helfen, und allen mit Wort und Tat auf dem Pfad der Gerechtigkeit und Gottseligkeit voranzuwandeln verpflichtet ist. Auch soll er dem Engel (Bischof) und denen, die seinen Auftrag haben, ein zuverlässiger Ratgeber über die Verwendung der Kirchengüter sein und selbst ein treuer Haushalter mit solchen Gütern, die ihm anvertraut werden. Endlich hat er den Armen das Evangelium zu predigen, sowie er dazu ermächtigt und gesendet wird, auch in Abwesenheit eines Priesters die heilige Taufe zu verwalten."

(Anrede an den Diakon bei dessen Zulassung)

 


13. juni 2015   (zurück)   // home / lifeline / stichworte